Konservierende Zahnheilkunde

Unter konservierenden Leistungen versteht man therapeutische Maßnahmen zum Erhalt der vorhandenen Zähne. In der Praxis zählen hierzu zahlreiche Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays aus diversen Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff. Auch Wurzelbehandlungen gehören zum klassischen Themenfelder der konservierenden Zahnheilkunde. Durch zeitgemäße Behandlungsabläufe werden Sicherheit und Erfolgschancen erhöht.

Bei Kunststofffüllungen wird nach Reinigung und Trocknung des Zahnes ein Haftvermittler eingebracht und dieser mittels eines Lichts mit bestimmter Wellenlänge (blau leuchtend) ausgehärtet. Anschließend erfolgt der Aufbau der Füllung in mehreren dünnen Schichten, bevor die Oberfläche gestaltet und an die Zähne des Gegenkiefers angepasst, geglättet sowie poliert wird.

Keramikinlays haben sich in der modernen Zahnheilkunde etabliert. Die zahnschonende Präparation erhält die gesunden Anteile des Zahnes. Sie werden in meiner Praxis individuell in von uns beauftragten Meisterlaboren hergestellt und stabil verklebt bzw. passgenau einzementiert. Dadurch wird eine bessere ästhetische Wirkung als bei Amalgam- oder Goldgussfüllungen erreicht.

Goldgussfüllungen haben sich langfristig als Methode bewährt, einen Zahn dauerhaft und funktional wieder aufzubauen. Gold-Inlays sind gegossene Füllungen, die vom Zahntechniker hergestellt werden. Sie sind wesentlich langlebiger und stabiler als Kunststoff-Füllungen, aber auch zeitintensiver in der Herstellung. Der Zeitaufwand begründet sich auf die Tatsache, dass gegossene Einlagefüllungen nicht im Mund angefertigt werden können. Das bedeutet der Zahn muss erst beschliffen werden, dann wird die Mundsituation mittels einer Abformung in ein Modell umgesetzt welches vom Zahntechniker genutzt wird um die Einlagefüllung passgenau auf Ihren Zahn herzustellen. Das Einsetzen erfolgt nach Einprobe und gegebenenfalls Feinkorrektur wie bei den Gold-Inlays mittels Zements.

Thema Amalgamfüllungen

Durch die EU Verordnung  (EU) 2017/852 oder auch als Quecksilberverordnung bekannt, besteht nach meiner Auffassung der Wille seitens des Verordnungsgebers Amalgam als zahnärztlichen Werkstoff völlig aus dem Verkehr zu ziehen. Da ich meine Praxis zukunftsorientiert, nachhaltig und nach aktuellem wissenschaftlichen Stand betreiben möchte, habe ich mich dazu entschlossen, in Ihre Zähne keine Füllungen mit dem Werkstoff Amalgam mehr einzubringen.

Werkstofftechnische vergleichbare „amalgamfreie“ Alternativen sind daher nicht mehr in allen Fällen zuzahlungsfrei zu erbringen.